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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Impressum, Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift
Unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lautet:

SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr
eG Breitenbachstraße 1,
60487 Frankfurt am Main
Vorstand: Klaus Peter Röskes
Telefon: 069/7919246
Telefax: 069/7919245
Umsatzsteueridentitätsnummer: DE 114110835
Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 691
E-Mail: info@svg.de

§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. (2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden, soweit dieser Unternehmer ist, erkennen wir nicht an. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden AGB des Unternehmers den Vertrag vorbehaltlos erfüllen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. (2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit uns allein maßgeblich an.

(3) Wir bestätigen den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch uns dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

§ 5 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

§ 6 Sachmängelhaftung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Sachmängelhaftung.

(2) Gegenüber Unternehmern gelten folgende Regelungen:

a) Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

b) Die Mängelgewährleistung richtet sich beim Verkauf neuer Sachen nach den nachfolgenden Bestimmungen:

aa) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Unversehrtheit der Ware hat der Käufer unmittelbar bei Anlieferung zu überprüfen und uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ferner hat der Kunde unverzüglich eine dokumentierte Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung wegen etwaiger Mängel grundsätzlich ausgeschlossen.

bb) Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, das heißt Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch gerichtet. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung oder Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine vom Käufer zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist.

cc) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

dd) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Lieferung.

§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Gegenüber dem Verbraucher beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Gegenüber Unternehmern sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, auf Ersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantierter Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die in Abs. 2 enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gegenüber dem Unternehmer gelten nicht für Ansprüche, die aufgrund unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit unsere Haftung gemäß Abs. 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; dies gilt auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.

§ 10 Salvatorische Klausel
Gegenüber Unternehmern gilt für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten oder werden sollten, dass hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wird. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung ersetzen, bzw. versuchen, den wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

Verbraucherschlichtung
Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG sowie die ihr angeschlossenen Straßenverkehrsgenossenschaften nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

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