Fördermittelservice
Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM (technisch zulässige Gesamtmasse) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.
Wichtig ist: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nach der Bewilligung der Förderung begonnen wird.
Förderprogramme
1. Umweltschutz und Sicherheit
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US), früher De-minimis, wird auch in der Förderperiode 2026 fortgesetzt. Über das Förderprogramm werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt.
2. Weiterbildung
Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrerende und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.
3. Ausbildung
Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt und gefördert.
4. Abbiegeassistenzsysteme
Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die US-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGM und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
Übersicht zur Förderperiode 2026
| BALM-Förderprogramm | Förderhöhe | Antragsfrist |
|---|---|---|
| 1. Umweltschutz & Sicherheit (US, ehemals De-minimis) | 2.000 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG max. 33.000 € pro Unternehmen |
Beginn: 14. April 2026 Ende: noch nicht veröffentlicht |
| 2. Weiterbildung | 50, 60 oder 70 % von 1.500 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG abhängig von der Unternehmensgröße |
Beginn: 14. Januar 2026 Ende: 31. August 2026 |
| 3. Ausbildung | 50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz abhängig von der Unternehmensgröße |
Beginn: 14. Januar 2026 Ende: 31. August 2026 |
| 4. Abbiegeassistenzsysteme | für Lkw über 3,5 Tonnen tzG und für Busse > 9 Sitze | noch nicht veröffentlicht |
Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialisten kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die Fördermittel gerne zur Seite.
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FAQ Fördermittel
US-Beihilfen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt werden für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Die jährliche Zuwendung beträgt maximal 33.000 Euro je Antrag stellendes Unternehmen.
Über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit zur Förderung der Sicherheit und Umwelt werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt.
Förderfähig sind unter anderem:
- Fahrerassistenz- und Telematiksysteme und zusätzliche, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen, Einrichtungen und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung am Fahrzeug
- Software zum digitalen Tachographen, EDV-gestützten Anbindung an Kommunikationsplattformen / Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik
- Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie Disponenten
- Kühltrennwände, aerodynamische Maßnahmen, Partikelminderungssysteme, Maßnahmen zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs, umweltfreundliche/ geräuscharme Reifen
- Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen, Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
Fördermittel können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online beantragt werden. Hierbei unterstützt SVG ihre Kunden.
Unternehmen, die Eigentümer und Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 3,5 tzGM sind, können Fördermittel beantragen. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.
Unternehmen des Güterkraftverkehrs können Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrer und Fahrerinnen und andere Beschäftigte über das Förderprogramm Weiterbildung beantragen.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin wird über das Förderprogramm Ausbildung unterstützt.
Die jährliche Zuwendung beträgt maximal 33.000 Euro je antragstellendes (schreibt man zusammen!) Unternehmen. Die Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro pro Lkw ab 3,5 tzGM (technisch zulässige Gesamtmasse).





