Niederlande Länderinformationen
- Es besteht eine Empfehlung an alle Kraftfahrzeuge, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
- Auf einigen Autobahnabschnitten besteht zu bestimmten Zeiten ein Überholverbot für Lkw.
Elektronische Entsendemeldung für Arbeitnehmer (ab 1.3.2020)
Das bedeutet:
- Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer:innen im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
- Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
- Fahrer:innen, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
- Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
- Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
- Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
- Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
- Entsandte Fahrende können als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
- Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgebenden.
- Zusätzliche weiterführende Informationen
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Geschwindigkeitsbegrenzung
Niederlande | Geschwindigkeit |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 km/h |
außerhalb geschlossener Ortschaften für LKW und Fahrzeugkombination über 3,5 t zGG | 80 km/h |