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Gefährdungsbeurteilung

Letzte Änderung: 05.08.2022

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale "Element" im Arbeitsschutz. Aus ihr leiten sich alle Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Arbeitsschutz ab.
Gefährdungen bei der Arbeit können sich u.a. ergeben durch

  • die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Umgang,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastungen bei der Arbeit.

Sollte durch die Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, dass Gefährdungen vorliegen, bei denen die Beschäftigten einem Verletzungsrisiko oder dem Risiko an einer Berufskrankheit zu erkranken ausgesetzt sind, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die Schutzmaßnahmen werden so getroffen, dass 

  1. die Gefahrenquellen beseitigt bzw. reduziert (z.B. Stolperstelle beseitigt),
  2. technische Maßnahmen ergriffen (z.B. Einhausung einer Einzugsstelle),
  3. organisatorische Maßnahmen durchgeführt (Trennung von Stapler- und Gehwegen),
  4. persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt (z.B. Schutzschuhe),
  5. verhaltensbezogene Maßnahmen umgesetzt (z.B. Unterweisung)

werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme von 1 nach 5 abnimmt!

Sie benötigen fachliches Know-How bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung?

Zögern Sie nicht, und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit!

Wir beraten Sie in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutz, und das Deutschlandweit!

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