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Kenntnisbereiche
Letzte Änderung: 10.06.2026
Siehe BKrFQG-Weiterbildung
Die Kenntnisbereiche des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) regelt, welche Inhalte in der (beschleunigten) Grundqualifikation und in der Weiterbildung vermittelt werden sollen. Seit dem 10.09.2009 müssen die meisten Berufskraftfahrer sich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.
Zusammengefasst gibt es drei große Kenntnisbereiche:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Kenntnisbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln:
- Kinematische Kette
- Technik und Sicherheitsausstattung beherrschen
- Kraftstoffverbrauch optimieren
- Vorausschauendes Fahren
- Ladungssicherung
- Fahrgastsicherheit
- Beladen von Fahrzeugen
- Kenntnisbereich: Anwendung der Vorschriften
- Sozialvorschriften
- Vorschriften für den Güterverkehr
- Kenntnisse für den Personenkraftverkehr
- Kenntnisbereich: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Risiken im Straßenverkehr erkennen, Arbeitsunfälle vermeiden
- Kriminalität und Schleusung
- Gesund bleiben
- Körperliche und geistige Verfassung
- Verhalten bei Notfällen
- Verhalten und Umgangsformen
- Güterverkehr und Marktordnung
- Personenkraftverkehr und Marktordnung
Bei der SVG können Sie diese Kenntnisbereiche für Ihre Aus- und Weiterbildung absolvieren. Mehr Informationen finden Sie hier.





